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FDP Stadtverband Bingen am Rhein

unsere Anträge im Stadtrat

BIN für Bingen vom 08.01.2012

Antrag zur Wiedereinführung des KfZ-Kennzeichens BIN

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Collin-Langen,
die FDP-Stadtratsfraktion stellt zur nächsten Stadtratsitzung den folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei allen zuständigen Stellen alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit das KfZ-Kennzeichen BIN wieder eingeführt wird.
Über den Fortschritt der Tätigkeiten dazu soll die Verwaltung den Rat durch regelmäßige Berichte auf dem Laufenden halten.

Begründung:
Durch unsere Wahlkampagne „BIN für Bingen“ und der darauf folgenden sehr positiven Resonanz, sind wir der festen Überzeugung, dass sich bei einer Umfrage mit Sicherheit eine große Mehrheit der Bevölkerung für eine Wiedereinführung aussprechen würde.
Auf eine bundesweite Initiative, geleitet durch die Hochschule Heilbronn, der sogenannten „Heilbronner Initiative“, wurde inzwischen auf den politischen Ebenen die notwendigen Voraussetzungen für die Wiedereinführung geschaffen:
o Am 6. April und am 6. Oktober 2011hat sich die Verkehrsministerkonferenz zugunsten einer Wiedereinführung von „Altkennzeichen“ ausgesprochen. Staatsekretär Scheuer erklärte am 16. Dezember 2011 im Bundesrat: „Die Bundesregierung sagt zu, eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in den Bundesrat einzubringen, mit der erreicht wird, dass die Altkennzeichen auf Wunsch der Länder wieder gültig gemacht werden können. Zugleich erfolgt eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die gewährleistet, dass die Zulassungsbehörde dann auch mehrere Unterscheidungszeichen ausgeben kann. Die Verordnungsinitiative wird umgehend vorbereitet und die Verabschiedung der Verordnung noch im Frühjahr 2012 angestrebt.“
o Inzwischen hat in Mecklenburg-Vorpommern das Verkehrsministerium in fünf Fällen die Zusagen für verschiedene Modelle mehrerer Kennzeichen pro Landkreis gegeben. So werden beispielsweise im Landkreis Nordvorpommern (NVP) ab 2011 auch die Kennzeichen RÜG (Rügen) und HST (Hansestadt Stralsund) vergeben.

Neubrandenburg und die Hansestädte Wismar und Greifswald bekommen ebenfalls als kreisangehörige Städte ein vom Kreiskennzeichen abweichendes Symbol.
Die Heilbronner Initiative hat in all diesen Städten und auf Rügen die Bevölkerung nach ihren Kennzeichenwünschen befragt.
o Das Hessische Verkehrsministerium hat am 31. August 2011 angekündigt, die Wiedereinführung des Kennzeichens WZ für Wetzlar zu genehmigen.
In Wetzlar hatten sich bei der Erhebung durch die Hochschule Heilbronn 79 % der Bürger für das WZ ausgesprochen.
Das Hessische Verkehrsministerium beruft sich bei seiner Entscheidung ausdrücklich auf den Bürgerwillen.
o Der Bundesrat hat diesen Entscheidungen in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen am 16. Dezember 2012 zugestimmt.
o Über 180 deutsche Städte haben sich seit Beginn des Projekts inzwischen durch Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss für das eigene Kennzeichen ausgesprochen bzw. sich eindeutig zugunsten der Idee durch Unterzeichnung von Positionspapieren positioniert.

Unterstützt werden die interessierten Städte durch die Studie von Prof. Dr. Ralf Borchert, die mit der folgenden Schlussbemerkung abschließt:
„Es gibt eine eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichen in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden. Es gibt zugleich ein Modell, nach dem dies rechtlich möglich ist und das nach einer einmaligen Umstellung ohne zusätzliche Kosten funktioniert.
Die Tatsache, dass einerseits eine solche Wiedereinführung niemandem schadet und gleichzeitig ein großer Außen- und Innennutzen für die betroffenen Städte entstehen würde, ist der Anlass dafür, an die politisch zuständigen Instanzen insbesondere oberhalb der städtischen Ebene zu appellieren, den Städten, die eine solche Wiedereinführung wünschen, entgegen zu kommen. Dies würde mit Sicherheit durch eine wachsende Akzeptanz für die jeweilige politische Ebene in den betroffenen Städten honoriert. Es besteht die Chance für diese Instanzen, sich besonders innovativ und bürgerzugewandt zu positionieren. Vor allem der hohe Anteil der Zustimmung unter den jüngeren Bürgern in den betroffenen Städten zeigt, dass mit der Idee der Wiedereinführung etwas Modernes und den Trends Entsprechendes umgesetzt werden könnte.
Es geht, so jedenfalls sind alle bisherigen Äußerungen dazu zu interpretieren, den Städten nicht um eine separatistische Stellung im Landkreiszusammenhang, sondern lediglich um die verbesserte Möglichkeit des Marketings nach innen und außen. Landkreise profitieren von der regionalisierten Kfz-Kennzeichen-Zuordnung; ein besonders stark befürwortetes Modell, das die Vielfalt innerhalb der Landkreise und Länder repräsentieren kann und in den Städten mit Altkennzeichen eine besonders gute Akzeptanz hätte, kann auch den Landkreisen viel nützen und schlussendlich seinen Teil dazu beitragen, die Zuständigkeit für die Kennzeichenvergabe auch langfristig für die Landkreise zu erhalten.“
Wichtig in diesem Zusammenhang ist besonders der Aspekt der verbesserten Möglichkeit des Marketings nach innen und außen.

Mit freundlichen Grüßen

FDP Stadtratsfraktion Bingen am Rhein
Fraktionsvorsitzender

Rainer Kneilmann

Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 17.11.2011

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe konkret prüfen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Collin-Langen,

die FDP Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung über nachfolgenden Antrag:

Interkommunale Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe konkret prüfen

Der Stadtrat möge wie folgt beschließen:

Der Stadtrat spricht sich dafür aus, die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe im Rahmen eines gemeinsamen Gutachtens konkret prüfen zu lassen. Das Gutachten sollte bis spätestens Frühjahr 2012 vorgelegt werden.

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur Konkretisierung dieses Vorschlages und des weiteren Vorgehens mit Herrn Bürgermeister Riediger einen Gesprächstermin zu vereinbaren. An diesem Gespräch sollte seitens des Stadtrats ein Vertreter/-in jeder Fraktion teilnehmen.

Begründung:

Nach dem ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 wird „zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung eine Erweiterung der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und der gemeinsamen Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen durch öffentliche und private Stellen angestrebt; dies gilt insbesondere für eine Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die ihren Sitz in derselben Gemeinde haben.“ Nach einer Mitteilung des Ministeriums des Innern und für Sport aus 2010 sind die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinde Rhein-Nahe zur interkommunalen Zusammenarbeit aufgefordert. Hierbei führt diese aus: „Die Landesregierung strebt für Auftragsangelegenheiten (staatliche Auftragsangelegenheiten), die bis 2012 nicht auf freiwilliger Basis gemeinsam erledigt werden, eine überörtliche Zuständigkeit durch gesetzliche Regelung an.“ In Betracht kommen seitens der Landesregierung beispielsweise Bürgerbüros, ordnungsrechtliche Aufgaben, Verwaltungsvollstreckungsaufgaben, Vergabestellen für Auftragsvergaben etc.

Die bisherigen Bemühungen um eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bingen und der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe müssen mit externer Expertise fachkundig konkretisiert werden. Hierzu sollte gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe ein qualifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen beauftragt werden, das die staatlichen Auftragsangelegenheiten mit Blick auf eine gemeinsame wirtschaftliche und kostengünstigere Aufgabenerledigung prüft und Vorschläge erarbeitet.

Da beide Gebietskörperschaften eine deutliche, über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen liegende Verschuldung verzeichnen, dürfte dies im beiderseitigen Interesse sein.

Kredit für Investitionen 2009:
Bingen: 1.673 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 856 € je Einw.
Rhein-Nahe: 398 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 296 € je Einw.

Kredite Eigenbetriebe 2009:
Bingen: 896 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 507 € je Einw.
Rhein-Nahe: 1.449 € je Einw.; Landesdurchschnitt: 1.209 € je Einw.

Beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sollte für ein solches „Mustergutachten“ für die interkommunale Zusammenarbeit zweier großer Gebietskörperschaften eine Förderung beantragt werden.

Zur Abstimmung und Präzisierung des weiteren Vorgehens schlagen wir zeitnah Gespräche mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe vor, da nur ein gemeinsames Bemühen zielführend ist.

Mit freundlichen Grüssen

FDP Fraktion Bingen am Rhein
Fraktionsvorsitzender

Rainer Kneilmann